Einleitungswort.
Kreditinstitute in der Bundesrepublik Deutschland.
2.1 Einteilung der Kreditinstitute.
2.2 Aufgabe der Kreditinstitute in der Wirtschaft.
2.3 Arten der Kreditinstitute.
Kreditwesengesetz
3.1 Ziele des KWG
3.2 Kreditinstitute nach dem KWG
3.3 Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
Sparkasse Worms.
4.1Geschäftsentwicklung.
4.2 Passiv- und Aktivgeschäfte.
4.3Dienstleistungsgeschäft/Kundenservice.
4.4Der Euro
Einleitungswort.
Der Übergang unseres Landes zu dem freien Markt war ein Zeugnis von den immer wieder zunehmenden Prozessen der Globalisierung der Weltwirtschaft.Die Einführung von dem Euro näherte einen Tag, wenn es möglich wird, über einen Weltmarkt und eine Währung zu sprechen. In diesem Sinne steht vor uns die Aufgabe der erfolgreichen Integration in die Weltwirtschaft. Dieser Weg scheint dornenreich zu sein: niemand wird genau prognostizieren, wie die Wirtschaftslage in zwei-drei Jahren wird. Die Aufgabe der Wirtschaftswissenschaftler ist die Untersuchung der Systemunterschiede, was den Prozess der Integrierung optimieren lässt.
Das Bankensystem ist aus dem Wirtschaftssystem nicht mehr wegzudenken. Als auch Kreditinstitute sind die wichtigen Bestandteile dieser marktrelevantesten Systeme.
Dieses Referat ist ein Versuch einen detaillierten Überblick über das Bankensystem Deutschlands zu geben.
Es enthält die notwendigen Grundinformationen über das Bankensystem Deutschlands, bietet darüber hinaus die Möglichkeit die Frage zu recherchieren. Gemäß dem obengeführten Plan werden die Grundpunkte des Themas betrachtet. Der zweite und der dritte Teile beinhalten den theoretischen Stoff, der vierte Teil bietet die Informationen über die in der Wircklichkeit existierende Geldanstalt -Sparkasse Worms. Die aktuellen Informationen wurden aus dem Geschäftsbericht 1999 der Kasse entnommen.
Wenn das vorliegende Referat den detaillierten Überblick über das Funktionieren der Kreditinstitute Deutschlands bietet, so scheint die Aufgabe erfüllt zu werden.
Kreditinstitute in der Bundesrepublik Deutschland.
Einteilung der Kreditinstitute.
Kreditinstitute können nach verschiedenen Merkmalen eingeteilt werden. Geht man vom Urnfang der betriebenen Geschäfte aus, kann man sprechen von
• Universalbanken | • Spezialbanken |
Kreditinstitute, die in einem Hause das Einlagen- und Kreditgeschäft und das gesamte Wertpapiergeschäft tätigen. | Spezialisierung auf bestimmte Aufgaben und Geschäfte. |
Nach der Rechtstoirn unterscheidet man:
1Privatbankierfirmen.
2Kapitalgesellschaften.
3Kreditgenossenschaften.
4Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute
Zu der Gruppe der Privatbankierfirmen rechnet man alle Kreditinstitute in der Rechtsform des Einzelunternehmers, der offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgeselschaft.Zu den Kapitalgesellschaften gehören die in der Rechtsform der Aktiengesellschaft betriebenen Aktienbanken (z.B.Großbanken, Realkreditinatitute, Regionalbanken) und die Kreditinstitute, die die Rechtsform einer GmbH gewählt haben.
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Die Kreditgenossenschaften haben die Rechtsform einer Genossenschaft (eG).
Die Rechtsstellung der bisher genannten Kreditinstitute wird durch die Vorschriften des Privatrechts (Bürgerliches Recht/Handelsrecht) bestimmt.
Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute unterliegen dem öffentlichen Recht.Der Grund ist, dass sie von Trägern öffentlicher Gewalt (Staat, Länder, Gemeinden) verwaltet werden oder ihnen die Eigenschaft einer juristischen Person öffentlichen Rechts verliehen worden ist.
Die Deutsche Bundesbank unterscheidet in ihrer Statistik folgende Bankengruppen:
• Kreditbanken 23,27%:
a.Großnbanken- (Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank) 8,77%,
b.Regionalbanken- (sind nur in einem Gebiet bestimmten Gebiet vertretten) und sonstige Kreditbanken (z.B. Haus-und Branchebanken) 11,22%,
c.Privatbankiers 1,47%,
d.Zweiganstalten ausländischer Banken 1,81%,
• Realkreditinstitute 14,11%,
a.Private Hypothekenbanken 9,06%,
b.Öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten 5,05%.
(Zahlen: Geschäftsvolumen in % aller Bankengruppen, Stand 1987)
Die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten kann nach unterschiedlichen Prinzipien erfolgen.Ihr Ziel kann die Gewinnmaximierung sein (handeln nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip), oder sie handeln nach dem gemeinwirtschaftlichen Prinzip (z.B. Kostendeckung), d.h., der Nutzen der Allgemeinheit steht im Vordergrund. Eine Sonderstellung nehmen die Genossenschaften ein, die den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitgliedern fördern wollen.