Aufgaben der Kreditinstitute in der Wirtschaft.




Kreditinstitute sind Dienstleistungsbetriebe, die in der Volkswirtschaft bestimmte Aufgaben übernommen haben. Da die Kreditinstitute im „Geldstrom" der Wirtschaft stehen, sind alle ihre Aufgaben eng mit dem Geld verknüpft.

 

Zahlungsverkehr. Dem Güterstrom in der Wirtschaft folgt ein entsprechender Strom von Zahlungen. Die Warenlieferungen und Leistungen der Wirtschaftsbetriebe müssen von den Empfängern bezahlt werden. Die Kreditinstitute ermöglichen durch ihre Einrichtungen den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Im Barzahlungsverkehr übernehmen die Banken einen Teil der Kassenhaltung für ihre Kunden. Alle freien Geldbeträge können diese bei der Bank einzahlen, wo sie sicher und zinsbringend aufbewahrt und bei Bedarf abgehoben werden können. Für den Zahlungsverkehr mit dem Ausland bestehen bei den Kreditinstituten besondere Abteilungen, deren Erfahrungen der Bankkunde nutzen kann. Über Korrespondenzbanken im Ausland können auch ausländische Zahlungsempfänger erreicht werden.

 

Sammlung von Einlagen. Arbeitsteilung und Massenproduktion der modernen Wirtschaft bringen für die Kreditinstitute besondere Aufgaben mit sich. Sie müssen den großen Kapitalbedarf (Kapital = Mittel für den Kauf von Maschinen, Einrichtungen, Werkzeugen usw.) der Wirtschaft decken helfen. Deshalb sammeln die Banken freie Gelder von Privatleuten und Wirtschaftsunternehmen und übernehmen sie als Einlagen. Der Einleger wird zum Darlehensgeber, zum Gläubiger des Kreditinstituts.

 

Kreditgewährung. Die Kreditinstitute müssen ihren Einlegern Zinsen zahlen, sie müssen aber auch die Kosten ihres Geschäftsbetriebes decken, und sie wollen in der Regel auch Gewinn erzielen. Das zwingt sie dazu, die hereingenommenen Einlagen auszuleihen. Sie gewähren Kredite an die Wirtschaft und erfüllen damit eine bedeutende volkswirtschaftliche Aufgabe. Sie leiten die Kredite an die Stellen der Wirtschaft, an denen sie am nötigsten gebraucht werden. Der Kreditnehmer kann mit ihrer Hilfe mehr Waren einkaufen, neue Maschinen anschaffen und mehr Güter auf den Markt bringen.Bei der Geldannahme und -abgabe erfüllen die Kreditinstitute drei Funktionen:

Ballungsfunktion- Sammlung von kleinen und großen Einlagen.Ausgabe auch in Form von großen Krediten.

Vertrauensfunktion- Das Vertrauen der Geldgeber in die Kreditinstitute ist Voraussetzung für die Wahrnehmung der Ballungsfunktion.

Fristenverlängerungsfunktion-Rückzahlungsfristen von Einlagen und Krediten stimmen häufig nicht überein, weil Kreditinstitute Kredite länger ausleihen, als die Einlagedauer beträgt.

 

Wertpapierverkehr. Die moderne Wirtschaft hat spezielle Formen der Kapitalbeschaffung entwickelt. Die Großunternehmen der Industrie benötigen z.B. große Kapitalien. Man versucht deshalb, durch Ausgabe von Wertpapieren eine Vielzahl von Kapitalgebern heranzuziehen. Bei der Neuausgabe (Emission) von Wertpapieren, beim Handel von im Umlauf befindlichen Wertpapieren und bei ihrer Aufbewahrung und Verwaltung werden die Kreditinstitute eingeschaltet.

 

Arten der Kreditinstitute

Großbanken

Zu den Großbanken gehören die Deutsche Bank AG, die Dresdner Bank AG und die Commerzbank AG. Sie werden auch als Filialinstitute bezeichnet, da sie innerhalb des Bundesgebietes ein weitverzweigtes Netz von Filialen unterhalten.

Die Großbanken werden, wie schon aus der Firmierung hervorgeht, in der Rechtsform derAktiengesellschaft betrieben. Sie entwickelten sich mit der zunehmenden Industrialisierung und dem einhergehenden Anwachsen des Kapitalbedarfs aus einer Vielzahl kleiner Banken. Die Rechtsform der AG ermöglicht es ihnen, durch Ausgabe von Aktien die für den Umfang der Geschäfte und die zur Deckung des Kapitalbedarfs der Großwirtschaft erforderlichen Mittel zu beschaffen. Sie betreiben alle Bankgeschäfte.

 

Privatbankierfirmen

Zu den Privatbankiers rechnen alle Kreditinstitute, die von Einzelkaufleuten oder Personengesellschaften geführtwerden. Sie betreiben alle Bankgeschäfte. Oftmals liegt der Schwerpunkt auf besonderen Geschäften, z.B. im Außenhandel, im Wertpapiergeschäft, in der Vermögensverwaltung oder in der Finanzierung bestimmter Wirtschaftszweige.

 

Sparkassen

Grundlage der Geschäftstätigkeit der Sparkassen sind die Sparkassengesetze der Bundesländer und die Sparkassensatzungen (Grundlage; Mustersatzungen). Im Vordergrund steht nach wie vor die Förderung und Pflege des Sparens (Sparerziehung, Kleinsparen: Schulsparen, Vereinssparen u.a.). Bei der Kreditgewährung sollen die Bedürfnisse der örtlichen Wirtschaft besondere Berücksichtigung finden, insbesondere durch die Bereitstellung von Krediten an den Mittelstand und an wirtschaftlich schwächere Bevölkerungskreise.

Im übrigen werden alle Bankgeschäfte betrieben, die die Satzungen zulassen. Nicht in der Satzung aufgeführte Geschäfte sind untersagt. Besondere Anlagevorschriften tragen dem Gedanken der Sicherheit Rechnung (z.B. eigene Beteiligungen sind untersagt oder nur begrenzt gestattet).

Gepflegt wird auch der Realkredit, ein langfristiger Darlehenskredit, der durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert ist, und der Kommunalkredit. Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit Ausnahme der noch bestehenden freien Sparkassen (z.B. Hamburger Sparkasse von 1827),

Kommunale Sparkassen entstanden Anfang des 19. Jahrhunderts. Ihre Tätigkeit erstreckte sich vornehmlich auf die Förderung des Spargedankens. Die Träger - die Kommunen - gewährleisten mit ihrer Haftung (Gewährträgerhaftung) die sichere Anlage von Spargeldern.

 

Genossenschaftsbanken

Die Genossenschaftsbanken oder Kreditgenossenschaften sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft, die sich das Ziel gesetzt haben, den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fördern. Sie treten gewöhnlich unter dem Namen „Volksbank" „Raiffeisenbank" oder „Spar- und Darlehenskasse" auf. Ihre Rechtsform ist die der eingetragenen Genossenschaft (eG).

Die ländlichen Kreditgenossenschaften haben einen geschäftlichen Schwerpunkt in der Versorgung ländlicher Betriebe mit Krediten aller Art und mit sonstigen Bankleistungen

 

Realkreditinstitute

Realkreditinstitute werden als private (in der Form einer Aktiengesellschaft) oder als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute betrieben.

Ihre Geschäftstätigkeit ist auf das langfristige Kreditgeschäft festgelegt. Die Kredite werden als Hypothekendarlehen und Kommunaldarlehen gewährt. Die Mittel zur Kreditgewährung beschaffen sich die Realkreditinstitute durch die Ausgabe von Pfandbriefen oder Kommunalobligationen. Sie dürfen darüber hinaus weitere risikolose Geschäfte abschließen. Ausgenommen von der Beschränkung auf das langfristige Kreditgeschäft sind lediglich einige gemischte Hypothekenbanken (z.B. die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank), die bei Inkrafttreten des Hypothekenbankgesetzes bereits bestanden. Ihnen ist auch das kurzfristige Kreditgeschäft erlaubt.

 

Zentralkreditinstitute

Die Girozentralen bezeichnet man als die Zentralbanken der öffentlich-rechtlichen Sparkassen.

In der Bundesrepublik bestehen z.Z. 12 regionale „Stamm"-Girozentralen mit 16 von ihnen abhängigen „Bezirks"-Girozentralen und Zweigstellen.

Das Zentralinstitut der regionalen Girozentralen ist die Deutsche Girozentrale - Deutsche Kommunalbank, Frankfurt am Main.

Die Girozentralen sind Anstalten des öffentlichen Rechts und unterliegen der Aufsicht des Staates.

 

Genossenschaftliche Zentralbanken. Als Spitzeninstitute der Genossenschaftsbanken füngieren die genossenschaftlichen Zentralbanken. Sie werden in der Rechtsform der AG betrieben (Ausnahme; Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eG).

IhreAufgaben sind u.a.;

. Geldausgleich zwischen den angeschlossenen Genossenschaftsbanken, . Kreditgewährung an die Mitglieder,

. Vermittlung im bargeldlosen Zahlungsverkehr,

Durchführung von Dienstleistungsgeschäften im Effekten- u. Außenhandelsverkehr,

Mindestreservehaltung für einen Teil der Mitgliedsgenossenschaften.

Das Spitzeninstitut des gesamten Genossenschaftsbereichs ist die Deutsche Genossenschaftsbank

 



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