Die Beteiligungsfinanzierung




Unter Beteiligungsfinanzierung wird die Bereitstellung von Zahlungsmitteln aus der Einlage haftenden Kapitals verstanden. Die Einlagen erfolgen nur in Ausnahmefalle in Form von Sacheinlagen, im allgemeinen jedoch in Form von Zahlungsmitteln. Im ubrigen lassen sich Sacheinlagen so interpretieren, dass die Kapitaleigner zunachst Zahlungsmittel zur Verfugung stellen, mit denen vom Betrieb sodann bei den Kapitaleignern die Guter erworben werden.

Das besondere Charakteristikum der Beteiligungsfinanzierung ist die bevorzugte Ubernahme des aus der betrieblichen Tatigkeit folgenden Kapitalrisikos, wobei die Haftung uber die eingelegten Zahlungsmittel hinausgehen kann, sowie die Erfolgsabhangigkeit des Nutzungsentgeltes. Die Eigentumer des Betriebes haben keinen Anspruch auf eine feste Vergutung, sondern auf die erwirtschafteten Gewinne.

Die Beteiligungsfinanzierung wird nach dem Finanzierungsanlass in Grundungsfinanzierung und Erweiterungsfinanzierung unterteilt. Bei der Grundungsfinanzierung werden die Zahlungsmittel fur die Erstinvestitionen aufgebracht, sie sollen also den betrieblichen Geld- und Guterkreislauf in Bewegung setzen. Dagegen wird eine Erweiterungsfinanzierung im allgemeinen vorgenommen, um das Volumen der Leistungerstellung auszudehnen. Daneben kann die Erhohung der von Betriebseignern eingelegten Zahlungsmittel auch lediglich der Umstrukturierung des Kapitals dienen; die Zahlungsmittel sind dann fur die Ruckzahlung von Krediten bestimmt.

 

 

Die Kreditfinanzierung

Das Kennzeichnende

Der Kreditfinanzierung

Kreditfinanzierung ist die Aufnahme von Zahlungsmittel gegen Entgelt (Zinsen) von Personen oder Institutionen, die sich mit diesen Einlagen nicht am Betrieb beteiligen, sondern sie als Darlehen geben wollen. Nur ausnahmsweise handelt es sich bei den Kapitalgebern um Eigentumer des Betriebes (Gesellschafterdarlehen). Die Kreditfinanzierung wird auch als Fremd- oder Beleihungsfinanzierung bezeichnet.

Die wesentlichen Merkmale der Kreditfinanzierung sind die Vereinbarung einer festen, in ihrer Hohe genau bestimmten Ruckzahlungsverpflichtung, die zeitliche Befristung der Uberlassung der Zahlungsmittel, die Vereinbarung eines – festen oder variablen – Entgeltes fur die zeitliche Nutzung und die Verpflichtung, die vereinbarten Zinsen auch dann zu zahlen, wenn der Betrieb mit Verlust arbeitet, sowie im allgemeinen das Fehlen eines rechtlich zugesicherten Einflusses der Kapitalgeber auf die betriebliche Willensbildung. Allerdings kann der tatsachliche – und gegebenfals auch vertraglich abgesicherte – Einfluss des Kapitalgebers betrachtlich sein, wenn der kreditnehmende Betrieb auf den Kredit angewiesen ist und fur ihn keine gunstigere Ausweichmoglichkeit besteht.

Je nach Dauer der Uberlassung der Zahlungsmittel wird in langfristige, mittelfristige und kurzfristige Kreditfinanzierung unterschieden. Es gibt jedoch kein zwingendes Kriterium fur die Abgrenzung. Die Grenzen sind mehr oder minder willkurlich.Recht unterschiedlich wird ein Kredit als kurzfirstig bezeichnet, wenn die Dauer der Uberlassung einen Zeitraum zwischen drei Monaten und einem Jahr nicht ubersteigt. Er gilt im allgemeinen als mittelfristig, wenn der Kredit spatestens nach vier Jahren zuruckzuzahlen ist, und als langfristig, wenn das Kreditkapital fur mehr als vier Jahre zur Verfugung steht.

 

1.3.2.2.Kurzfristige Kreditfinanzierung

Die hauptsachlichen Formen kurzfristiger Kreditfinanzierung sind Lieferantenkredite, kurzfristige Bankkredite in ihren verschiedenen Varianten und Kundenvorauszahlungen.

Der Lieferantkredit ist im allgemeinen ein Kredit, den der Lieferant seinem Abnehmer dadurch gewahrt, dass er ihm die geldliche Gegenleistung fur das verkaufte Gut stundet. Die Tilgung geschieht durch die tatsachliche Bezahlung der gekauften Guter.

Kundenvorauszahlungen sollen den Betrieb in die Lage versetzen, den durch den Auftrag des Kunden hervorgerufenen Zahlungsmittelbedarf zu decken.Ihre Tilgung erfolgt in Form der Lieferung der in Auftrag gegebenen Leistungen.

Kurzfristige Bankkredite kommen hauptsachlich in der Form des Kontokorent-, des Diskont- und des Lombardkredits vor. Vielfach werden als kurzfristige Bankkredite allerdings auch noch der Avalkredit und der Akzeptkredit genannt. Hier handelt es sich aber nicht um eine Kreditgewahrung durch Uberlassung von Zahlungsmitteln, sondern die Bank leiht gleichsam den Kunden ihre Kreditwurdigkeit, zum Beispiel durch das Akzeptieren des auf sie gezogenen Wechsels, und schafft auf diese Weise lediglich die Voraussetzungen fur die Aufnahme von Krediten.



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